Vereinszweck
Punkt 2 der Statuten beschreibt den Vereinszweck, dieser lautet wie folgt:
Punkt 2 der Statuten beschreibt den Vereinszweck, dieser lautet wie folgt:
"Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist bezweckt:
- Unterstützung und Förderung wohltätiger Zwecke
- Zuwendung an Bedürftige
Ein monatlicher Stammtisch und regelmäßige Veranstaltungen legen den Grundstein für ein gesundes Vereinsleben und sollen den Zusammenhalt und die Verbundenheit der Mitglieder sicherstellen.
Darüber hinaus verschreibt sich der Verein der Wohltätigkeit, dies wird durch regelmäßige gezielte Unterstützung verschiedenster Projekte erreicht.